Öffnen – Urlaub Auszahlen Bei Kündigung

Muster und Vorlage für Urlaub Auszahlen Bei Kündigung zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


PDF – WORD Datei
⭐⭐⭐⭐⭐ 4.26
Ergebnisse – 5964

Zwei verschiedene PDF-Optionen die Vorlage (Muster)


Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Sehr geehrte(r) (Name des Arbeitgebers),

hiermit bestätige ich, dass ich meine Stellung als (Ihre Position) bei (Name des Unternehmens) zum (Datum der Kündigung) kündigen werde. Gemäß meinem Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen möchte ich die Auszahlung meines nicht genommenen Urlaubs beantragen.

Ich habe bis zum heutigen Datum (Datum des Schreibens), (Anzahl der Urlaubstage) Tage Urlaub angehäuft, von denen ich noch (Anzahl der verbleibenden Urlaubstage) Tage nicht genommen habe. Gemäß § 7 des Bundesurlaubsgesetzes bitte ich um die Auszahlung dieser verbleibenden Urlaubstage.

Die Berechnung der Auszahlung versteht sich wie folgt:

  • Anzahl der verbleibenden Urlaubstage: (Anzahl der verbleibenden Urlaubstage)
  • Täglicher Vergütungssatz: (Täglicher Vergütungssatz) EUR
  • Gesamtsumme der Auszahlung: (Gesamtbetrag) EUR

Ich bitte um eine Bestätigung dieser Anforderung und um eine Information darüber, wann die Auszahlung erfolgen wird. Falls notwendig, stehe ich für die notwendigen administrativen Schritte zur Verfügung.

Ich möchte mich für die zusammen verbrachte Zeit und die beruflichen Möglichkeiten, die mir während meiner Beschäftigung bei (Name des Unternehmens) geboten wurden, bedanken. Ich hoffe auf eine reibungslose Abwicklung meiner Kündigung und die fristgerechte Auszahlung meiner Ansprüche.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)

 

Wenn Ihnen dieses Beispiel die Vorlage (Muster) gefällt, können Sie es nachfolgend als PDF oder WORD herunterladen


FAQS

1. Wann habe ich als Arbeitnehmer das Recht auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub bei einer Kündigung?

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet und Sie aus irgendeinem Grund Ihren Urlaub nicht vollständig nehmen konnten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie selbst gekündigt haben oder von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurden.

  • Gesetzliche Regelung: Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der nicht genommene Urlaub finanziell abgegolten werden.
  • Voraussetzung: Der Anspruch besteht nur, wenn tatsächlich Resturlaub vorhanden ist und es keine Möglichkeit gab, diesen Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen.

2. Wie wird der Betrag für die Auszahlung des restlichen Urlaubs berechnet?

Die Berechnung des Auszahlungsbetrags für nicht genommenen Urlaub basiert auf Ihrem durchschnittlichen Arbeitseinkommen.

  • Berechnungsbasis: Der Betrag pro Urlaubstag entspricht Ihrem durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten 13 Wochen vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Berechnungsformel: Monatsgehalt geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage im Monat mal die Anzahl der offenen Urlaubstage.

3. Welche Informationen muss ich bereitstellen, um die Auszahlung meines Urlaubsguthabens zu beantragen?

Sie benötigen folgende Informationen, um die Auszahlung Ihres Urlaubsguthabens effektiv zu beantragen:

  • Persönliche Daten: Vollständiger Name, Anschrift, Arbeitnehmer- bzw. Personalnummer.
  • Arbeitsverhältnis-Details: Kündigungsdatum, letzter Arbeitstag und Informationen über bereits genommenen Urlaub.
  • Verdienstnachweise: Gehaltsabrechnungen, insbesondere der letzten 13 Wochen, falls benötigt zur Berechnung des Tagesverdienstes.

4. Ist die Auszahlung von Urlaubstagen bei jeder Art von Kündigung möglich?

Ja, die Auszahlung von Urlaubstagen ist bei jeder Art von Kündigung möglich, solange Resturlaub vorhanden ist und dieser aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

  • Kündigungsarten: Ob Eigenkündigung, betriebsbedingte Kündigung oder eine fristlose Kündigung – der Anspruch auf Auszahlung nicht genommenen Urlaubs bleibt bestehen.
  • Ausnahmen: Es gibt keine spezifischen Ausnahmen bezüglich der Kündigungsart, jedoch müssen individuelle Vertragsklauseln beachtet werden.

5. Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich das Unternehmen vor dem Jahresende verlasse?

Wenn Sie das Unternehmen vor dem Jahresende verlassen, wird Ihr Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

  • Anteilige Berechnung: Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses im laufenden Jahr steht Ihnen 1/12 Ihres Jahresurlaubs zu.
  • Auszahlung: Sollten Sie bei Ihrem Austritt Tage des zustehenden Urlaubs noch nicht genommen haben, so werden diese Tage in der Regel ausbezahlt.