Freistellungsauftrag Kündigen Muster

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Freistellungsauftrag Kündigen

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FAQS

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1. Wie kann ich einen bestehenden Freistellungsauftrag kündigen?

Um einen bestehenden Freistellungsauftrag zu kündigen, müssen Sie in der Regel ein formelles Schreiben oder ein vorgefertigtes Formular Ihrer Bank verwenden. Folgende Schritte sollten dabei beachtet werden:
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Bank, ob ein spezielles Formular benötigt wird.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen wie Kontonummer und Bankleitzahl bereithalten.
  • Senden Sie das Kündigungsschreiben postalisch oder reichen Sie es persönlich bei Ihrer Bank ein.
Es ist ratsam, eine Bestätigung der Kündigung von der Bank anzufordern, um sicherzustellen, dass der Auftrag auch tatsächlich beendet wurde.

2. Bis wann muss ich die Kündigung meines Freistellungsauftrags einreichen, damit sie im selben Jahr wirksam wird?

Die Kündigung Ihres Freistellungsauftrags sollte idealerweise vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres bei Ihrer Bank eingehen, um sicherzustellen, dass sie für das kommende Steuerjahr wirksam wird. Einige Banken benötigen möglicherweise eine Bearbeitungszeit, also informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Fristen Ihrer Bank.

3. Was passiert mit meinem Sparer-Pauschbetrag nach der Kündigung des Freistellungsauftrags?

Nach der Kündigung Ihres Freistellungsauftrags wird der Sparer-Pauschbetrag nicht mehr automatisch genutzt, um Zinserträge steuerfrei zu stellen. Dies bedeutet, dass:
  • Zinserträge und andere Kapitalerträge bis zum Höhe des Sparer-Pauschbetrags (801 Euro für Alleinstehende, 1.602 Euro für Verheiratete) besteuerungsfähig sind, wenn kein neuer Freistellungsauftrag erteilt wird.
  • Es kann zu einer höheren Steuerlast kommen, wenn die Kapitalerträge die Pauschbeträge überschreiten und kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Sie sollten daher überlegen, ob ein neuer Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank sinnvoll ist.

4. Kann ich meinen Freistellungsauftrag bei einem Bankwechsel automatisch übertragen oder muss ich ihn neu kündigen?

Ein Freistellungsauftrag wird nicht automatisch übertragen. Sie müssen:
  • Den bestehenden Freistellungsauftrag bei Ihrer alten Bank kündigen.
  • Einen neuen Freistellungsauftrag bei der neuen Bank einrichten.
Es ist wichtig, dass Sie dies umgehend bei einem Bankwechsel berücksichtigen, um Doppelbesteuerungen oder Verlust von Steuerfreibeträgen zu vermeiden.

5. Welche Informationen benötige ich, um einen Freistellungsauftrag erfolgreich zu kündigen?

Um einen Freistellungsauftrag erfolgreich zu kündigen, sind folgende Informationen in der Regel erforderlich:
  • Vollständiger Name und Adresse des Kontoinhabers
  • Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN
  • Datum der Kündigung
  • Unterschrift des Kontoinhabers
Prüfen Sie zudem bei Ihrer Bank, ob zusätzliche Informationen oder ein spezielles Formular benötigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich meinen Freistellungsauftrag bei der (Name der Bank), mit Wirkung zum (Datum der Kündigung). Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Ich bitte um eine Bestätigung der Kündigung an folgende Adresse:

  • Name: (Ihr vollständiger Name)
  • Adresse: (Ihre Adresse)
  • Kundennummer: (Ihre Kundennummer)

Sollten Sie Rückfragen haben, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer (Ihre Telefonnummer) oder per E-Mail unter (Ihre E-Mail-Adresse).

Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung meiner Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)



 

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Verfasser –   Alwin Pfefferkorn
Prüfer –   Henrike Baumert
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