Kündigung Bürgschaft Mietvertrag Vorlage

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Kündigung Bürgschaft Mietvertrag

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FAQS

FAQS

1. Was muss ich beachten, bevor ich eine Bürgschaft für einen Mietvertrag kündige?

  • Vertragsbedingungen prüfen: Lesen Sie die Bürgschaftserklärung und den Mietvertrag genau durch, um festzustellen, ob spezielle Bedingungen für die Kündigung der Bürgschaft festgelegt wurden.
  • Kündigungsgrund: Ermitteln Sie einen gültigen Kündigungsgrund gemäß den Bedingungen des Bürgschaftsvertrages und/oder gesetzlichen Bestimmungen.
  • Betroffene informieren: Informieren Sie sowohl den Vermieter als auch den Hauptmieter über Ihren Entschluss, die Bürgschaft zu beenden, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
  • Dokumentation: Halten Sie Ihre Kündigung schriftlich fest, um Beweise für Ihre Handlungen zu sichern.

2. Wie formuliere ich eine Kündigung der Bürgschaft für einen Mietvertrag korrekt?

Die Kündigung sollte formal, klar und verständlich formuliert sein. Ein Muster könnte folgendermaßen aussehen:

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters],

hiermit kündige ich die von mir übernommene Bürgschaft für den Mietvertrag von [Name des Mieters], abgeschlossen am [Datum], mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung und informieren Sie mich über das Datum der Wirksamkeit der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]


3. Welche Fristen gelten für die Kündigung einer Bürgschaft im Mietverhältnis?

  • Gesetzliche Fristen: In der Regel kann die Bürgschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden, es sei denn, im Bürgschaftsvertrag sind andere Fristen vereinbart.
  • Vertragliche Fristen: Überprüfen Sie, ob im Bürgschaftsvertrag spezifische Fristen vereinbart wurden, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

4. Kann ich als Bürge die Bürgschaft jederzeit zurückziehen?

Ein Rückzug der Bürgschaft ist grundsätzlich an die Einhaltung der im Bürgschaftsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Kündigungsfristen gebunden. Ein sofortiger Rückzug ist normalerweise nur unter besonderen Umständen möglich, beispielsweise bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters.


5. Welche rechtlichen Konsequenzen kann eine Kündigung der Bürgschaft haben?

  • Zukünftige Haftung: Nach wirksamer Kündigung sind Sie als Bürge nicht mehr für zukünftige Verbindlichkeiten des Mieters verantwortlich, die nach dem Wirksamwerden der Kündigung entstehen.
  • Fortlaufende Haftung: Sie bleiben jedoch für alle Verpflichtungen haftbar, die vor dem Wirksamwerden der Kündigung entstanden sind.
  • Mögliche Streitigkeiten: Bereiten Sie sich darauf vor, dass bei Unklarheiten bezüglich der Kündigungsberechtigung oder des Kündigungszeitpunktes rechtliche Auseinandersetzungen folgen können.


Sehr geehrte/r (Vermieter/in Name),

hiermit kündige ich, (Bürge Name), Wohnhaft in (Adresse des Bürgen), nach § 776 BGB die von mir übernommene Bürgschaft für den Mietvertrag des/der Mieter/s/in (Mieter Name), betreffend die Wohnräumlichkeiten in (Adresse der Mietwohnung). Diese Kündigung wird wirksam zum (Datum der Wirksamkeit der Kündigung).

Grund für die Kündigung der Bürgschaft:

  • (Grund 1 für die Kündigung der Bürgschaft)
  • (Grund 2 für die Kündigung der Bürgschaft, falls zutreffend)

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Kündigung und dass die Bürgschaft ab dem oben genannten Datum keine Gültigkeit mehr hat. Ich bitte Sie ebenfalls, mich schriftlich über die Beendigung meiner Verpflichtungen als Bürge zu informieren.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und stehe Ihnen für Rückfragen unter der Telefonnummer (Telefonnummer des Bürgen) oder per E-Mail unter (E-Mail-Adresse des Bürgen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

(Name des Bürgen)



 

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Verfasser –   Alwin Pfefferkorn
Prüfer –   Henrike Baumert
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