Öffnen – Kündigung Darlehensvertrag

Vorlage und Muster für Kündigung Darlehensvertrag zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


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Zwei verschiedene PDF-Optionen die Vorlage (Muster)


Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den zwischen mir und Ihrer Institution bestehenden Darlehensvertrag, abgeschlossen am (Datum des Vertrags), mit der Vertragsnummer (Vertragsnummer), gemäß den in den Vertragsbedingungen festgelegten Kündigungsbestimmungen fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir das Enddatum der Laufzeit sowie die abschließende Aufstellung der noch ausstehenden Beträge mit, die ich bis zum (Enddatum der Laufzeit) beglichen haben werde. Ich bitte Sie auch um die Mitteilung der Kontodetails, auf die die abschließende Zahlung erfolgen soll.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie meine Kontaktinformationen wie folgt:

  • Name: (Vollständiger Name)
  • Adresse: (Ihre Adresse)
  • Telefonnummer: (Ihre Telefonnummer)
  • E-Mail-Adresse: (Ihre E-Mail-Adresse)

Ich möchte Sie bitten, mir die Erledigung der Kündigung sowie die restlichen Schritte zur Auflösung des Vertrages zeitnah zu bestätigen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre schnelle Bearbeitung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihr Name)

 

Wenn Ihnen dieses Beispiel die Vorlage (Muster) gefällt, können Sie es nachfolgend als PDF oder WORD herunterladen


FAQS

1. Welche Fristen muss ich bei der Kündigung eines Darlehensvertrags beachten?

  • Verbraucherdarlehen: Bei Verbraucherdarlehen ohne festen Rückzahlungstermin ist die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate.
  • Feste Laufzeit: Ein Kreditvertrag mit fester Laufzeit kann nicht einfach ordentlich gekündigt werden. Es gelten hier die Vereinbarungen des Vertrags oder besondere gesetzliche Regelungen, wie das außerordentliche Kündigungsrecht bei Zahlungsverzug oder ähnlichem.
  • Sonderkündigungsrechte: In manchen Verträgen sind Sonderkündigungsrechte vereinbart, z.B. nach Ablauf einer Zinsbindung.

2. Welche Informationen müssen in einem Kündigungsschreiben für einen Darlehensvertrag enthalten sein?

Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte folgendes enthalten:

  • Personalien: Vollständiger Name und Adresse des Kreditnehmers.
  • Kreditinformationen: Kreditnummer oder andere spezifische Angaben, die den Vertrag eindeutig identifizieren.
  • Kündigungsdatum: Das Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll.
  • Unterschrift: Für die Rechtswirksamkeit ist eine handschriftliche Unterschrift erforderlich.

3. Kann ich einen Darlehensvertrag fristlos kündigen und unter welchen Bedingungen ist das möglich?

  • Zahlungsverzug: Bei erheblichem Zahlungsverzug des Darlehensnehmers kann der Kreditgeber meist fristlos kündigen.
  • Vertragsverletzung: Andere erhebliche Verletzungen der Vertragsbedingungen durch eine der Parteien können ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Wichtiger Grund: Eine fristlose Kündigung ist generell nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der das Fortbestehen des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht.

4. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kündigung des Darlehensvertrags rechtswirksam ist?

Für die Rechtswirksamkeit einer Kündigung sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.
  • Korrekter Inhalt: Stellen Sie sicher, dass alle für die Kündigung notwendigen Informationen enthalten sind.
  • Einhalten der Kündigungsfristen: Beachten Sie die vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Fristen.
  • Belege: Behalten Sie Kopien des Kündigungsschreibens und der Versandbelege.

5. Welche rechtlichen Konsequenzen kann die Kündigung eines Darlehensvertrags nach sich ziehen?

  • Restschuldbegleichung: Nach einer Kündigung ist in der Regel die gesamte Restschuld sofort fällig.
  • Zusätzliche Kosten: Es können zusätzliche Kosten durch Vorfälligkeitsentschädigungen oder Verzugszinsen entstehen.
  • Schufa-Eintrag: Unter bestimmten Umständen kann ein negativer Schufa-Eintrag die Folge der Kündigung sein.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung oder die Abrechnung der Restschuld kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.