Öffnen – Kündigung Bürgschaft

Muster und Vorlage für Kündigung Bürgschaft zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


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Zwei verschiedene PDF-Optionen die Vorlage (Muster)


Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die von mir übernommene Bürgschaft für das Darlehen/Vertrag mit der Nummer (Vertragsnummer) verbindlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Diese Bürgschaft wurde am (Datum der Übernahme der Bürgschaft) für (Name des Hauptschuldners) bei Ihrer Institution eingegangen.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung der Bürgschaft schriftlich und teilen Sie mir das genaue Datum der Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung mit. Ebenfalls bitte ich um Mitteilung etwaiger noch offener Verpflichtungen, die aus der Bürgschaftsbefreiung entstehen könnten.

Ich weise darauf hin, dass ich ab dem Datum der Beendigung der Bürgschaft nicht mehr für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus der besagten Bürgschaft hafte.

Mit besten Grüßen,

(Ihr Name)

(Ihre Adresse)

(Ihre Telefonnummer)

(Ihr E-Mail-Adresse)

  • Kopie des Bürgschaftsvertrags
  • Identitätsnachweis

 

Wenn Ihnen dieses Beispiel die Vorlage (Muster) gefällt, können Sie es nachfolgend als PDF oder WORD herunterladen


FAQS

1. Wie kann ich eine bestehende Bürgschaft rechtswirksam kündigen?

Die Möglichkeit einer Kündigung einer Bürgschaft hängt von den Bedingungen des Bürgschaftsvertrages ab. Grundsätzlich ist eine Kündigung möglich, wenn:

  • im Bürgschaftsvertrag eine Kündigungsklausel enthalten ist,
  • das zugrundeliegende Hauptverhältnis beendet wird, oder
  • sich die Risikosituation wesentlich geändert hat (z.B. deutliche Verbesserung der finanziellen Lage des Hauptschuldners).

Sie sollten Ihren Vertrag genau prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die rechtssichere Kündigung zu gewährleisten.


2. Welche Fristen müssen bei der Kündigung einer Bürgschaft beachtet werden?

Sofern der Bürgschaftsvertrag keine spezifischen Fristen vorschreibt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei sollten Sie insbesondere folgende Fristen beachten:

  • Kündigungsfrist: Üblicherweise sind dies drei Monate zum Monats- oder Quartalsende, falls nicht anders im Vertrag verankert.
  • Einhaltung von Formvorschriften: Beachten Sie die im Vertrag festgelegte Form der Kündigung, um die Fristen zu wahren.

Prüfen Sie den Vertrag auf spezifische Regelungen oder holen Sie rechtlichen Rat ein.


3. Welche Informationen muss ich in einem Kündigungsschreiben für eine Bürgschaft angeben?

Für ein wirksames Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Informationen einbeziehen:

  • Bürgschaftsnummer: Für die eindeutige Identifizierung Ihrer Bürgschaft.
  • Kündigungsgrund: Geben Sie an, warum Sie die Bürgschaft kündigen.
  • Datum der Kündigung: Wichtig, um die Einhaltung der Kündigungsfristen nachzuweisen.
  • Unterschrift: Eine handschriftliche Signatur, falls die Kündigung in Schriftform erfolgen muss.

Eine präzise Angabe dieser Punkte trägt zur Rechtsgültigkeit der Kündigung bei.


4. Kann eine Bürgschaft auch vorzeitig gekündigt werden, und unter welchen Umständen ist das möglich?

Eine vorzeitige Kündigung einer Bürgschaft ist unter bestimmten Umständen möglich:

  • Vertragsklausel: Wenn im Bürgschaftsvertrag eine solche Möglichkeit vorgesehen ist.
  • Materielle Änderungen: Bei erheblichen Änderungen der finanziellen Situation des Hauptschuldners, die das Risiko der Bürgschaft vermindern.
  • Einvernehmliche Lösung: Wenn Gläubiger und Bürge sich einvernehmlich auf eine vorzeitige Beendigung einigen.

Diese Optionen sollten vor der Kündigung gründlich geprüft und gegebenenfalls mit rechtlicher Unterstützung angegangen werden.


5. In welcher Form muss die Kündigung einer Bürgschaft erfolgen, um gültig zu sein?

Die Form der Kündigung einer Bürgschaft richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen:

  • Schriftform: In den meisten Fällen ist die Schriftform erforderlich. Dies bedeutet, die Kündigung muss in einem physisch signierten Dokument dargelegt werden.
  • Textform: Bei weniger formstrengen Verträgen kann auch eine Kündigung per E-Mail oder Fax möglich sein.

Wichtig ist es, immer die im Bürgschaftsvertrag festgelegten Formvorschriften zu beachten und diese im Zweifelsfall durch Fachleute prüfen zu lassen.